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Arzneimittelprüfung

Warum Arzneimittelprüfung?

Hahnemann ist mit der Medizin seiner Zeit unzufrieden. Die Arzneiwahl erfolgt häufig spekulativ aufgrund verschiedenster, z.T. widersprüchlicher Vorstellungen. Die angewendeten Substanzen sind zum Teil hochtoxisch und werden als Mischsubstanzen in unterschiedlichster Zusammensetzung verordnet und eingenommen. Die angewendeten Dosen sowie die Herkunft, Reinheit und Bearbeitung der verabreichten Arzneimittel ist häufig nicht klar definiert.

Als genauer Beobachter muss er feststellen, dass die Medizin seiner Zeit die Patienten meist kränker macht und heilende Effekte nur selten zu beobachten sind. Seine eigenen Behandlungsergebnisse beschreibt er als äußerst ernüchternd.

Zwischen 1780 und 1792 durchforstet er mit einem immensen Fleiß die medizinische Literatur seiner Zeit und bis zurück zu Hippokrates. Das gängige Paradigma der damaligen wie heutigen Medizin beruht auf der Regel Contraria contrariis, Gegensätzliches mit Gegensätzlichen behandeln. Hahnemann stößt in vergleichsweise nur wenigen Quellen auf das Ähnlichkeitsgesetz, Similia similibus curentur! Hahnemann sammelt die wenigen und in der Literatur verstreuten Heilungsberichte, die er dem Ähnlichkeitsgesetz zuordnen kann. Einige der von Hahnemann zitieren Quellen habe ich überprüft. Sowohl Quellenangaben als auch Inhalt zitiert er - für seine Zeit ebenfalls ungewöhnlich - wissenschaftlich korrekt und exakt.

Hahnemann beginnt dann erst an sich selbst, später an Familienmitgliedern und Mitarbeitern mit verschiedenen Substanzen, darunter Quecksilber und Chinarinde zu experimentieren. Er kritisiert die toxischen Nebenwirkungen und reduziert angewendeten Dosen und entdeckt dabei die überraschend positive Wirkung der Potenzierung. Alle Schritte publiziert er und diese sind auch heute noch nachvollziehbar.

Bestärkt durch erste Heilerfolge in der Praxis, treibt Hahnemann die Erforschung von Arzneien mit großer Ausdauer voran. Aus der festen Überzeugung heraus, dass eine dauerhafte Heilung von Krankheiten nur auf Basis des Ähnlichkeitsgesetzes gelingen kann, hält er diese Erkenntnis im Organon § 109 unmissverständlich fest.

Was ist eine homöopathische Arzneiprüfung?

Samuel Hahnemann hat als erster Arzt in der Medizingeschichte systematisch verschiedene Substanzen wie Mineralien, Pflanzen, Substanzen aus tierischem Ursprung und Nosoden (spezielle Gruppe homöopathischer Arzneimittel, die aus krankhaftem oder körpereigenem Material wie Krankheitserreger, infiziertes Gewebeoder Ausscheidungen von Mensch und Tier hergestellt werden) geprüft.

Wo findet man Vorschriften für Arzneimittelprüfung?

Hahnemann gibt im Organon §§ 105-144 sehr genaue Anweisungen, wie Arzneien geprüft werden sollen. Wie gründlich, überlegt und exakt Hahnemann vorgeht, ist wirklich lesenswert.

Wozu sind Arzneimittelprüfungen notwendig?

Die krankmachenden Arzneimittelkräfte müssen erforscht werden, um später ein Heilmittel mit der größtmöglichen Ähnlichkeit zur Gesamtheit der Symptome des Patienten verordnen zu können: ORG § 105

Die Arzneiwahl erfolgt immer individualisiert nach den Symptomen der Erkrankung des Patienten. Spekulative Arzneiverordnungen nach Diagnosen-Namen lehnt Hahnemann ab.

Keynotes zu Arzneimittelprüfungen

  • Die Arzneimittel müssen umfassend geprüft werden, damit sie dann beim Kranken entsprechend angewendet werden können: ORG § 106
  • Die Arzneien sollen nicht an Kranken geprüft werden, sondern vor allem an gesunden Menschen: ORG §§ 107-108
  • Hahnemann bestätigt viele Bericht aus der Literatur über Gabe von toxischen Dosen durch eigene Experimente an sich und an gesunden Menschen. Es belegt, daß er auch toxische Dosen geprüft hat. Zu sagen, Homöopathie wirke nicht, weil kein Wirkstoff enthalten sei, stimmt zumindest für einen Teil der Arzneimittelprüfungen nicht. Er weist drauf hin, daß gerade unerwünschte Wirkungen Hinweise geben würden, welche Symptome durch diese Arzneien geheilt werden (könnten): ORG § 110
  • Man darf nicht aufgrund von Geruch, Geschmack oder Ansehen der Arznei auf deren Wirkung schließen. Hahnemann besteht auf sorgfältiger und systematischer Arzneiprüfung am Gesunden: ORG § 110
  • Arzneiwirkungen laufen nach Naturgesetzen ab. Jede Substanz erzeugt für sich spezifische und zuverlässig auftretende Symptome: ORG § 111
  • Er führt den Begriff Erstwirkung und Nachwirkung ein. Die Nachwirkung ist Reaktion des Organismus auf eine starke, toxische Arzneidosis und ist bei höher potenzierten Arzneimitteln nicht (oder nur wenig) spürbar. Die Erstwirkung ist die eigentliche Arzneiwirkung, zu der ein Ähnlichkeitsbezug mit den Symptomen des Patienten hergestellt werden muss: ORG § 112
  • Ausnahmen davon bilden narkotische Arzneien wie Opium, bei denen in der Nachwirkung eine erhöhte Empfindlichkeit besteht. Opiate können deswegen - Hahnemann hat das richtig erkannt - Schmerzen nicht heilen, sondern palliativ lindern: ORG §§ 113-114
  • Als Wechselwirkung bezeichnet er Arzneisymptome, die in der Erstwirkung gegensätzliche Befindenseränderung hervorrufen: ORG § 115
  • Nicht jeder Prüfer bringt dieselben Symptome bei einer Prüfung hervor. Manche Symptome treten jedoch häufiger auf, andere Symptome nur bei einzelnen Prüfern: ORG § 116
  • Unter Idiosynkrasien versteht Hahnemann eine erhöhte Empfindlichkeit bei bestimmten, wenigen Individuen. Als Beispiel erwähnt er: Ohnmacht bei Geruch von Rosen. Dabei macht er wieder eine erstaunliche, nicht vorhersehbare Entdeckung: Homöopathische Arzneien können genau diese selten auftretenden Symptome bei Patienten heilen, auch wenn sie selbst als gesunde Prüfer in Arzneimittelprüfungen diese Symptome nicht hervorbringen können: ORG § 117
  • Jede Arznei erzeugt für sich ganz unverwechselbare Symptome, die sie von jedem anderen Substanz unterscheiden. Das verpflichtet Ärzte auch, die Arzneistoffe sorgfältig zu erforschen, zu prüfen und gut zu kennen, um dann schnell und sicher heilen zu können. Er bemängelt, dass Arzneistoffe bisher nie systematisch geprüft wurden: ORG §§ 118-120
  • Stark toxische Substanzen müssen in geringer Dosis verabreicht werden, Arzneien mit milderer Arzneikraft erzeugen oft nur bei sehr empfindlichen Menschen Prüfungssymptome: ORG § 121
  • Die zur Arzneiprüfung verwendeten Substanzen müssen genau bekannt bzw. bestimmt sein. Man muß sich von der Reinheit, Echtheit und Vollkräftigkeit (wichtig bei Pflanzen) überzeugt haben: ORG § 122
  • Hahnemann legt große Sorgfalt darauf, wann und wie Arzneigrundsubstanzen, insbesondere Arzneipflanzen gesammelt, verarbeitet werden sollen: einheimische Pflanzen als frischer Preßsaft, ausländische Gewächse als Pulver oder Tinktur. Wenn Pflanzen gären oder verderben, gehen die Arzneikräfte verloren: ORG § 123
  • Jeder Arzneistoff ist in reiner Form ohne jegliche Zusätze herzustellen: ORG § 124
  • Die Prüfer der Arzneien müssen vor und während der Prüfungszeit eine strenge Diät, frei von Gewürzen, Alkohol, Tee oder Kaffee einhalten: ORG § 125
  • Die Versuchspersonen müssen vor allen Dingen als glaubwürdig und gewissenhaft bekannt sein und müssen von äußeren störenden Einflüssen abgeschirmt werden.: ORG § 126
  • Die Arzneimittel müssen an Männern und Frauen geprüft werden, um geschlechtsspezifische Prüfungssymptome zu erfassen: ORG § 127
  • Hahnemann kommt durch die Arzneiprüfungen mit immer höheren Potenzen zu einer erstaunlichen Beobachtung: Bei der Einnahme von höheren Potenzen zeigen die Arzneien einen größeren Reichtum an Symptomen als bei Prüfung von Substanzen im Urzustand. Er empfiehlt die Arzneiprüfung mit 4-6 in Wasser aufgelösten Globuli der Potenz C30, morgens nüchtern, mehrere Tage lang. ORG § 128
  • Wie Prüfer auf Arzneien reagieren, kann man im Vorhinein nicht sagen. Wenn die Prüfer keine Symptome an sich beobachten können, soll die Zahl der Globuli täglich erhöht werden. ORG § 129
  • Man kann auch gleich mit einer stärkeren Arzneigabe starten, damit Versuchspersonen die Befindensveränderungen sofort bemerken und aufzeichnen können. Die Wirkdauer einer Arznei muss durch Versuche mit verschiedenen Prüfern herausgefunden werden: ORG § 130
  • Wenn die Arznei mehrere Tage hintereinander eingenommen wird, können die folgenden Gaben die Wirkungen der ersten Einnahme abschwächen, aufheben oder ins Gegenteil verkehren. Auch die Abfolge des Auftretens der Symptome kann bei mehrtägiger Einnahme nicht genau bestimmt werden. Erst-, Nach- und Wechselwirkungen können bei diesem Einnahmeverfahren nicht unterschieden werden. Später werden deswegen nur höhere Potenzen als Einmalgabe zu Prüfungszwecken verwendet: ORG § 131
  • Bei schwach wirkenden Arzneistoffen ist deswegen die tägliche Einnahme einer Einmalgabe vorzuziehen. Hahnemann betont, dass dann empfindliche Prüfer Symptome entwickeln werden: ORG § 132
  • Der nun folgende Paragraph ORG § 133 ist von zentraler Bedeutung: Wenn während einer Arzneiprüfung Symptome auftreten, gibt Hahnemann genaue Anweisungen an die Versuchspersonen, um Umstände der Verbesserung oder Verschlimmerung, die sogenannten Modalitäten, herauszufinden. Im Wortlaut: es ist zur genauen Bestimmung des Symptoms dienlich, ja erforderlich, sich dabei in verschiedne Lagen zu versetzen und zu beobachten, ob der Zufall durch Bewegung des eben leidenden Theils, durch Gehen in der Stube oder in freier Luft, durch Stehen, Sitzen oder Liegen sich vermehre, mindere oder vergehe und etwa in der ersten Lage wiederkomme, - ob durch Essen, Trinken oder durch eine andre Bedingung sich das Symptom ändre, oder durch Sprechen, Husten, Niesen, oder bei einer andern Verrichtung des Körpers und darauf zu achten, zu welcher Tages- oder Nachtzeit es sich vorzüglich einzustellen pflege, wodurch das jedem Symptome Eigenthümliche und Charakteristische offenbar wird. Die Prüfungen Hahnemanns gelten bis zum heutigen Tag als die aussagekräftigsten und exaktesten. Aus eigenen Nachprüfungen kann ich bestätigen, dass die von Versuchspersonen geschilderten Symptome im Sinn, manchmal sogar im Wortlaut denen der Hahnemannschen Prüfungen entsprechen: ORG § 133
  • Die Prüfungssymptome sind von Versuchsperson zu Versuchsperson unterschiedlich. Nicht jeder entwickelt die gleichen Symptome, sondern sind abhängig von den Empfindlichkeiten der Prüfer. Die Symptome können auch bei unterschiedlichen Prüfern zu unterschiedlichen Zeiten auftreten: ORG § 134
  • Damit eine Arzneiprüfung als vollständig gelten kann, muss sie von vielen Personen, Männern wie Frauen, durchgeführt werden. Wenn neue Prüfer keine wesentlich neuen Symptome mehr zeigen, gilt diese Substanz als ausgeprüft: ORG § 135
  • Obwohl jeder Prüfer nur einen Teil der Symptome einer Arznei bei einer Arzneiprüfung entwickeln wird, kann diese Arznei bei allen Menschen heilend wirken, egal welche Symptome dieses Arzneimittels im Krankheitsfall vorhanden sind: ORG § 136
  • Je kleiner die Gaben, d.h. je höher die Potenz ist und je feinfühliger und aufmerksamer die Versuchspersonen sind, desto eher werden sich die Erstwirkungen, die später für die Arzneiwahl wichtig sind, zeigen. Nachwirkungen und heftige Erstwirkungen durch den starken Arzneireiz werden dann ausbleiben: ORG § 137
  • Alle Symptome, die während einer Arzneiprüfung auftreten, sind der Arzneiwirkung zuzuschreiben, auch wenn diese Symptome früher schon einmal bei der prüfenden Person aufgetreten sind. Das Wiedereinscheinen von alten, früheren Symptomen zeigt die Empfindlichkeit dieser Person aufgrund genetischer Disposition oder erworbenen Schwächen (Folgen von Erkrankungen, physische u. psychische Traumata, Intoxikationen, etc.): ORG § 138
  • Alle Symptome bis in alle Einzelheiten (siehe ORG § 133) müssen möglichst sofort nach Auftreten vom Prüfungsleiter oder der prüfenden Person schriftlich dokumentiert werden, solange diese noch frisch im Gedächtnis sind. Wichtig ist auch den zeitlichen Abstand zur Einnahme, den Zeitpunkt des Auftretens und des Verschwindens der Symptome zu notieren. Der Prüfungsleiter soll die prüfende Person auch nochmals zu den Symptomen befragen, um keine näheren Umstände oder Charakteristika zu übersehen. Dabei muß er dieser sehr umsichtig vorgehen und soll vor allem das spontan Berichtete dokumentieren. Dabei darf er nichts Vermutetes, Erratenes oder Ausgefragtes notieren: ORG §§ 139-140
  • Die qualitativ hochwertigsten Arzneiprüfungen stammen von gesunden, vorurteilslosen, gewissenhaften und feinfühligen homöopathischen Ärzten an sich selbst. Wenn diese Arzneiprüfungen durchführen, wird die Wirkung potenzierter Arzneien zu einer unleugbaren Tatsache und gleichzeitig wird die eigene Beobachtungsgabe weiter geschult und verfeinert. Dadurch wird der Arzneischatz erweitert. Nicht zuletzt wird die Gesundheit der Prüfer, so die Erfahrung Hahnemanns robuster und widerstandsfähiger: ORG §141
  • Auch während einer Behandlung von chronischen Erkrankungen können sich Arzneiprüfungssymptome entwickeln. Diese sicher zu identifizieren, benötigt viel Erfahrung: ORG § 142
  • Wenn so sehr sorgfältig von zuverlässigen Prüfern viele Arzneimitteln geprüft sind, steht dem homöopathischen Arzt eine zuverlässige Materia medica zur Verfügung. Er weist nochmal auf die hohe moralische Verpflichtung und Verantwortung aller Beteiligter hin, weil fehlerhafte Angaben sich auf die Behandlung von Kranken negativ auswirken. Von der Materia medica soll alles Vermutete, Behauptete oder Erdichtete ausgeschlossen werden: ORG §§ 143-144
  • Um alle homöopathisch bethandelbaren Erkrankungen behandeln zu können, braucht es einen größeren Schatz an gut geprüften Arzneien. Hahnemann konstatiert aber, dass bereits jetzt - zur Zeit der Fertigstellung der 6. Auflage des Organons - nur noch wenig Krankheitsfälle übrig bleiben, für die es noch nicht entsprechend geprüfte Arzneimittel gibt. Er stellt fest, dass die Heilungen bereits jetzt unendlich gewisser und sichrer seien als mit den bisherigen Therapien seiner Zeitgenossen. Wenn noch mehr genaue und zuverlässige Beobachter weitere sorgfältige Arzneiprüfungen durchführen werden, so Hahnemann, dann wird das Heilgeschäft den mathematischen Wissenschaften an Zuverlässigkeit nahe kommen: ORG §145

Hahnemanns Weg zu potenzierten Arzneimitteln

War Hahnemann ein Phantast? Hat er sich Hirngespinste ausgedacht, um damit berühmt zu werden oder viel Geld zu verdienen? Was kann man aus den reichlich vorhandenen, gut erhaltenen Quellen als gesichert erachten:

  • Hahnemann hat über mehr als ein Jahrzehnt vor allem medizinische, pharmazeutische, chemische Literatur studiert und übersetzt. Dabei hat er das Ähnlichkeitsgesetz - Similia similibus curentur! als konträres Heilungsprinzip zu Contraria contrariis entdeckt. Er beschreibt mehrere frappierende Beispiele zum Ähnlichkeitsgesetz, die er in der Literatur findet. Dies ist durch Quellen eindeutig belegt.
  • Er beschränkt sich während seines Literaturstudiums wie zum Beispiels Cullen´s Werk nicht einfach auf das Übersetzen, sondern überprüft und widerlegt sofort durch eigene Experimente Aussagen des Autors. Seine Forschungsergebnisse fügt er als Fußnoten in die übersetzen Werke an Ort und Stelle ein. Auch dies ist durch Quellen eindeutig und mehrfach belegt.
  • Eine Potenzierung von Arzneimitteln ist primär nicht notwendig, um einen Heilungsprozess anzustoßen. Vielmehr muß eine Ähnlichkeitsbeziehung zwischen Patientensymptomen und Arznei hergestellt werden. Dafür gibt es bei korrekter Anwendung zahllose Belege sowohl in der Literatur als auch durch Studien mit individueller Arzneiwahl.
  • Die Potenzierung vermindert unerwünschte Nebenwirkungen und beschleunigt den Heilungsprozess. Dies ist von verschiedenen Autoren zwischen 1810 und heute anhand von eindrucksvollen Beispielen vielfach belegt. Siehe dazu auch eigene Kasuistiken.
  • Hahnemann systematisiert die Arzneiprüfungen und gibt hierzu genaueste Anweisungen. Auch dies in den Quellen gut nachvollziebar.
  • Auch die Qualität der eigenen Forschungsarbeiten wie beim Chinarindenversuch sind wie der Abgleich mit einer modernen Datenbank über Nebenwirkungen von Chinin zeigt, erstaunlich exakt und vollständig. Alle wichtigen akut-toxischen subjektiv wahrnehmbaren Nebenwirkungen von Bedeutung führt Hahnemann auf. Auch dies lässt sich anhand der Quellenlage nicht abstreiten.
  • Warum sollte Hahnemann, der für seine Zeit sehr wissenschaftlich im guten Sinne vorgeht und durch seine Arzneimittelprüfungen als Protagonist einer rationalen, wissenschaftlichen Pharmakologie gelten muss, plötzlich bei der Frage der Potenzierung und der sich daraus ergebenden Versuche sich irgendwelche Hirngespinste ausdenken?
  • Für kritisch denkende zeitgenössische ärztliche Kollegen gibt es nur einen Weg: selbst das Experiment wagen! Nein, nicht pressewirksam eine Arzneiprüfung mit der Einnahme eines ganzen Arzneifläschchens, sondern: Macht´s nach, aber macht´s genau nach!