Geistes- und Gemütskrankheiten
Für Geistes- und Gemütserkrankungen gelten bei der Similewahl die gleichen Regeln wie für alle anderen Erkrankungen. Das Arzneimittel muss einen möglichst großen Ähnlichkeitsbezug sowohl zu den psychischen also auch somatischen Symptomen haben: ORG § 214
Bei Geistes- und Gemütserkrankungen liegt der Schwerpunkt auf der psychischen Ebene, die körperlichen Symptome sind vermindert oder fehlen. Hahnemann zählt diese Erkrankungen zu den einseitigen Krankheiten oder "Local-Uebeln": ORG § 215
Bei schweren akuten, lebensgefährlichen Erkrankungen wie Lungenvereiterung, Kindbettfieber, etc. entwickeln sich nicht selten sehr heftige psychische Symptome wie Delirium, Wahnsinn, etc. Währenddessen vermindern sich oder schweigen körperliche Symptome, die nur von genauen Beobachtern noch erkannt werden können. Auch hier entwickelt sich eine einseitige oder eine sogenannte "Local-Krankheit". Die vorher milden Gemütssymptome werden jetzt zum Hauptsymptom: ORG §216
Das in solchen Fällen heilende Simile muss sowohl die körperlichen Symptome als auch die neu entstandenen Gemütssymptome in größtmöglicher Ähnlichkeit abdecken. Angehörige können zur Symptomerhebung hier viel beitragen: ORG §§ 217-220
Häufig ist in solchen Zuständen eine Abfolge von Arzneimittel erforderlich. Anfangs müssen die heftigen psychischen Symptome mit einem passenden Simile behandelt werden. Wenn sich diese akute Gemütssymptomatik zurückgebildet hat, darf man nicht davon ausgehen, dass der Patient geheilt ist. Im Gegenteil: man muss jetzt sorgfältig die aktuellen Symptome einschließlich des jetzt vorherrschenden Gemütszustands neu aufnehmen und ein Folge-Simile finden. Ansonsten riskiert man einen (noch schwereren) Rückfall: ORG §§ 221-223
Unterscheidung zwischen psychischer Krankheit und neurotischer Störung
Hahnemann gibt hier eine interessante, sich in der Praxis bestätigende Beobachtung wieder. Wenn es sich nicht um eine genuin psychiatrische Erkrankung handelt, sondern um Erziehungsfehler, schlimme Angewöhnung, verderbte Moralität, Vernachlässigung des Geistes, Aberglauben oder Unwissenheit handelt, kann man durch verständiges, gutmeinendes Zureden diesen Zustand positiv beeinflussen. Dies funktioniert bei Psychosen oder schweren Depressionen nicht: ORG § 224
Psychyosomatische Erkrankungen
Einerseits können schwere somatische Erkrankungen zu psychischen Störungen führen. Umgekehrt können langanhaltender Kummer, Kränkung, Ärger, Beleidungen, Furcht und Schreck bei ansonsten gesunden Menschen deren körperliche Gesundheit auf längere Sicht schädigen. Wenn dieser Zustand nicht zu lange angedauert hat, lässt dieser sich durch entsprechende psychotherapeutischen Behandlung beheben. Dieser ist der Vorrang vor der homöopathischen Behandlung zu geben, eine Rückfallneigung kann durch homöopathische Behandlung der Restsymptome und der zugrunde liegenden Anfälligkeit vermindert werden: ORG §§ 225-227
Führung von Angehörigen von psychisch Erkrankten
Hahnemann beschränkt sich nicht auf die homöopathische Behandlung, sondern unterstützt die Angehörigen mit Tips für den Umgang mit ihren psychisch Kranken Angehörigen:
Dem wüthenden Wahnsinn muß man stille Unerschrockenheit und kaltblütigen, festen Willen, - dem peinlich klagenden Jammer, stummes Bedauern in Mienen und Gebehrden, - dem unsinnigen Geschwätze, nicht ganz unaufmerksames Stillschweigen, - einem ekelhaften und gräuelvollen Benehmen und ähnlichem Gerede, völlige Unaufmerksamkeit entgegensetzen. Den Verwüstungen und Beschädigungen der Außendinge beuge man bloß vor, verhütet sie, ohne dem Kranken Vorwürfe darüber zu machen, und richte alles so ein, daß durchaus alle körperlichen Züchtigungen und Peinigungen wegfallen. ORG § 228
Hahnemann schildert in der Fußnote zu ORG § 288 den häufig grausamen und unmenschlichen Umgang mit psychisch Erkrankten.
Er sieht selbst hier einen großen Vorteil der Homöopathie: die kleinen Gaben der homöopathischen Arzneimittel, die geschmacklich neutral sind, können dem Kranken in ein Getränk gegeben werden. Selbst bei der Arzneigabe ist, so Hahnemann, kein Zwang notwendig: ORG § 228
Ärzten und Pflegern gibt er klare Hinweise, wie sich gegenüber psychisch Erkrankten verhalten sollen: er plädiert für einen humanen Umgang, den psychisch Erkrankten Vernunft zuzutrauen und gleichzeitig von "heftigen Zurechtweisungen, Schmähungen,... furchtsamer Nachgiebigkeit, ... Hohn und Betrug" Abstand zu nehmen. Hahnemann kann durch seinen Verzicht auf Gewalt in der Behandlung und seinen sehr humanen Umgang mit psychisch kranken Menschen als Vordenker und Protagonist der modernen Psychiatrie gelten. Hahnemann postuliert auch, dass schwere Geisteskrankheiten nicht ambulant, sondern stationär behandelt werden müssen: ORG § 229
Abschließend weist Hahnemann darauf hin, dass bei psychischen Erkrankungen der (veränderte) Gemütszustand als Hauptsymptom in der Regel so klar zu Tage tritt und zu beobachten ist, dass die Similewahl nicht schwer fallen sollte. Er empfiehlt, die kleinstmöglichen Arzneigaben anzuwenden, was zu auffallenden Besserungen in sehr kurzer Zeit führe. Gerade bei psychischen Erkrankungen zeigen sich, so Hahnemann die großen Vorzüge der homöopathischen Behandlung: ORG § 230