Similegesetz
Hahnemann, S. (1796). Versuch über ein neues Prinzip zur Auffindung der Heilkräfte der Arzneisubstanzen, nebst einigen Blicken auf die bisherigen. Journal der practischen Arzneykunde und Wundarzneykunst. Hrsg. Christoph Wilhelm Hufeland, Zweiter Band.
Jedes wirksame Arzneimittel erregt im menschlichen Körper eine Art von eigner Krankheit, eine desto eigenthümlichere, ausgezeichnetere und heftigere Krankheit, je wirksamer die Arznei ist. Man ahme der Natur nach, welche zuweilen eine chronische Krankheit durch eine andre hinzukommende heilt und wende in der zu heilenden (vorzüglich chronischen) Krankheit dasjenige Arzneimittel an, welches eine andre, möglichst ähnliche, künstliche Krankheit zu erregen im Stande ist und jene wird geheilet werden; Similia similibus.
Gut zu wissen:
Samuel Hahnemann (1755-1843) formuliert sein Simile-Gesetz erstmals 1796 und entwickelt nach jahrzehntelanger akribischer Forschung eine reproduzierbare Behandlungsmethode, die auf klaren Grundsätzen beruht, auf. Hahnemann kannte die Schriften von Hippokrates und Paracelsus.
Hippokrates von Kos (460-370 v. C.) war der erste, der das Similegesetz erkannte: "Die Krankheit entsteht durch Einflüsse, die den Heilmitteln ähnlich wirken, und der Krankheitszustand wird beseitigt durch Mittel, die ihm ähnliche Erscheinungen hervorrufen."
Theophrastus Bombast von Hohenheim (1493–1541) formuliert dieses Gesetz noch präziser: „Ähnliches wird durch Ähnliches behandelt und nicht Gegensätze durch Gegensätze.“