Fallaufnahme PA
Grundsätzlich ist bei, während und nach jeder homöopathischen Fallaufnahme zu überlegen, ob ein möglicherweise gefährlich anwendbarer Verlauf vorliegt, der ein konventionell schulmedizinisches Eingreifen erfordert.
Sofern man sich bei der homöopathischen Behandlung auf die Polaritätsanalyse beschränkt, ist es ausreichend, die von Frei empfohlenen Fragebögen und Checklisten von Beginn an zu verwenden.
Für Fortgeschrittene, die auch andere homöopathische Repertorisations- und Analysemethoden anwenden, ist es ratsam, die Fallaufnahme zunächst ohne weitere Hilfsmittel zu beginnen. Erst nach Ende der Anamnese erhalten die Patienten dann ggf. die Checklisten und Fragebögen. Wie eine klassische homöopathische Anamnese abläuft, erfährst Du im Kapitel Symptomenlexikon, bzw. Grundwissen Homöopathie (ist noch in Vorbereitung).
Die Totalität der Symptome des aktuellen Krankheitsfalles, nicht der ganzen Krankengeschichte, sind für die Arzneiwahl wichtig.
Es ist also von entscheidender Bedeutung, immer wieder zu überlegen, ob die vom Patienten geschilderten Symptome schon vor dem jetzigen Leiden vorhanden waren oder nicht
Beispiel: Eine Patientin mit Fieber will zugedeckt bleiben. Vor der Erkrankung litt sie unter menopausalen Hitzewallungen, während derer sie sich immer ausziehen wollte. Letzteres Symptom darf nicht zur Arzneiwahl herangezogen werden.
Es ist also von entscheidender Bedeutung, immer wieder zu überlegen, ob die vom Patienten geschilderten Symptome schon vor dem jetzigen Leiden vorhanden waren oder nicht.
Charakter und Wesensarten des Patienten spielen keine Rolle. Nur der veränderte Gemütszustand während einer Erkrankung darf für die Arzneiwahl miteinbezogen werden. Ein Nichtbeachten dieser Regel führt in der Regel zu Fehlverordnungen.
Ein Patient ist im gesunden Zustand sehr reizbar, aber während der Erkrankung ausgesprochen mild und ruhig, dann ist dieser Zustand bei der Arzneiwahl zu berücksichtigen, nicht aber die Reizbarkeit.